Kantonspolizei Zürich: Polizei erinnert an das Reissverschlussprinzip gegen Staus

Reissverschluss statt Gedränge.

Endet ein Fahrstreifen, gilt das Reissverschlussprinzip: Beide Spuren werden bis zum Spurabbau genutzt, erst dort wird abwechslungsweise eingefädelt.

So kann der Verkehr besser fliessen, und unnötige Staus werden vermieden.



Wichtig: Die Lücke darf nicht erzwungen werden.

Wer das Reissverschlussprinzip missachtet, riskiert eine Busse. Freundlichkeit kostet nichts.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich

Publireportagen

Empfehlungen