Zürich-Oerlikon ZH: Messerangriff auf 3 Kinder – Täter soll Tat mit ChatGPT geplant haben

Ein chinesischer Student soll den Messerangriff auf drei fünfjährige Kinder über Wochen vorbereitet und dabei auch ChatGPT genutzt haben. Nun muss sich der 24-Jährige wegen mehrfachen versuchten Mordes vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Bei der Attacke vom 1. Oktober 2024 wurden drei Buben schwer verletzt. Eines der Kinder überlebte nur knapp. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Angriff auf dem Weg zum Kinderhort

Die drei Kinder waren am Dienstagnachmittag gemeinsam mit einer Betreuerin auf dem Weg zu einem Kinderhort in Zürich-Oerlikon. Beim Berninaplatz soll der Beschuldigte die Gruppe eingeholt und unvermittelt mit einem Messer auf die Buben eingestochen haben.

Die Betreuerin griff mutig ein und hielt den Angreifer fest. Kurz darauf wurde der Mann von der Polizei noch am Tatort festgenommen.

Drei fünfjährige Buben schwer verletzt

Ein Kind erlitt Verletzungen am Schlüsselbein, am Hals und an der Schulter und musste notoperiert werden. Ein zweiter Bub wurde laut Anklage zweimal in die Brust gestochen. Einer der Stiche verletzte das Herz – der Fünfjährige überlebte nur knapp.

Das dritte Kind wurde am Ohr und an der Lunge verletzt.

Tat soll über Wochen geplant worden sein

Gemäss der Anklageschrift soll der Student spätestens Anfang August 2024 den Entschluss gefasst haben, einen Menschen zu töten. Bei der Vorbereitung habe er wiederholt ChatGPT verwendet und sich unter anderem über mögliche Opfer, Tatorte und rechtliche Konsequenzen informiert.

In den folgenden Wochen soll er Kleidung für die Tat sowie mehrere Küchenmesser bestellt haben. Am Tag vor dem Angriff habe er laut Staatsanwaltschaft zudem Messerstiche und Schnitte an einem Stück Fleisch geübt.

Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Gefängnis

Nach seiner Festnahme zeigte sich der Beschuldigte geständig. Seit April 2025 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, eine ambulante Behandlung sowie eine Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren.

Der Prozess beginnt am 17. September 2026 vor dem Bezirksgericht Zürich. Für den Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Blick / Staatsanwaltschaft Zürich
Bildquelle: Stadtpolizei Zürich

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