(Opfikon ZH). Die Kantonspolizei Zürich hat am Mittwochabend (28.10.2026) im Auftrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) in Opfikon ein illegales Pokerlokal kontrolliert.
Dabei stellte sie rund 15’000 Franken Bargeld sowie diverse Spielutensilien sicher und stellte weitere Widerhandlungen gegen verschiedene Gesetzgebungen fest.
Polizei.news | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kontrollort: Illegales Pokerlokal an der Flughofstrasse in Opfikon.
- Zeitpunkt: Mittwochabend, 28. Oktober 2026.
- Angetroffene Personen: Rund 60 Personen beteiligten sich an Pokerspielen.
- Sicherstellungen: Rund 15’000 Franken Bargeld in verschiedenen Währungen, Pokertische, Spielchips, elektronische Geräte und Unterlagen.
- Weitere Verstösse: Unter anderem arbeiteten drei Personen ohne die erforderliche Arbeitsbewilligung im Lokal.
- Einsatz: Kantonspolizei Zürich mit Unterstützung der ESBK und der Stadtpolizei Opfikon.
Rund 60 Personen bei Pokerspielen angetroffen
Bei der Hausdurchsuchung eines Lokals an der Flughofstrasse trafen die Einsatzkräfte auf rund 60 Personen, die sich an Pokerspielen beteiligten. Die Kantonspolizei Zürich stellte rund 15’000 Franken Bargeld in verschiedenen Währungen, mehrere Pokertische, Spielchips sowie elektronische Geräte und diverse Unterlagen sicher. Unterstützt wurde sie dabei von der ESBK und der Stadtpolizei Opfikon.
Drei Personen arbeiteten ohne erforderliche Bewilligung
Im Rahmen der Kontrolle stellte die Polizei neben Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz auch mehrere Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz fest. Unter anderem arbeiteten drei Personen ohne die erforderliche Arbeitsbewilligung im Lokal. Zudem stellte die Polizei weitere Widerhandlungen gegen das Tabakproduktegesetz und andere gesetzliche Bestimmungen fest. Sie bringt die festgestellten Verstösse bei der ESBK und den zuständigen Behörden zur Anzeige.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich
Polizei.news informiert | Poker und Geldspiel
Poker ausserhalb des Casinos: Wann eine Bewilligung nötig ist
Poker um Geld ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Für Teilnehmende und Veranstaltende ist entscheidend, ob es sich um ein bewilligtes Turnier oder ein Spiel im privaten Kreis handelt. Die Bezeichnung „privat“ allein genügt nicht.
1. Kleine Pokerturniere brauchen eine kantonale Bewilligung
Kleine Pokerturniere können unter bestimmten Voraussetzungen auch ausserhalb konzessionierter Spielbanken stattfinden. Dafür ist eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich. Das Bundesrecht begrenzt unter anderem die Startgelder und die Anzahl Turniere pro Tag und Veranstaltungsort. Kantone dürfen zusätzliche Einschränkungen vorsehen.
2. Für private Spielrunden gelten enge Voraussetzungen
Geldspiele im privaten Kreis benötigen keine Bewilligung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ein nicht gewerbsmässiger Rahmen, ein kleiner Personenkreis und tiefe Spielgewinne. Der Veranstalter darf keinen finanziellen Vorteil aus dem Spiel ziehen. Öffentlich beworbene Spielangebote fallen nicht unter diese private Ausnahme.
3. Bewilligung und Kosten vor der Teilnahme prüfen
Im Kanton Zürich müssen bei kleinen Pokerturnieren die Bewilligung, die Turnierregeln und Informationen zur Spielsuchtprävention zugänglich aufgelegt werden. Eine Teilnahmegebühr muss klar deklariert und vom Startgeld getrennt erhoben werden. Minderjährige dürfen nicht teilnehmen.
Praktischer Tipp: Lassen Sie sich vor einer Teilnahme erklären, welche Kosten anfallen und wie die Gewinne verteilt werden. Wer selbst ein Turnier organisieren möchte, sollte die Bewilligungsfrage frühzeitig mit der zuständigen kantonalen Stelle klären.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion