02. Juni 2023

Stadt Zürich ZH: Verkehrsversuch Bellerivestrasse wird nicht bewilligt

Die Kantonspolizei Zürich hat nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten in ihrer Verfügung an die Stadt Zürich ausführlich begründet, dass der Verkehrsversuch Bellerivestrasse unter den gegebenen Voraussetzungen sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig ist. Die Bellerivestrasse ist eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse. Der von der Stadt Zürich geplante Spurabbau würde neue Verhältnisse schaffen, welche Auswirkungen auf den Verkehr auch ausserhalb der Stadt Zürich hätten.

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