28 November 2024

Zürich ZH: Keine Bussen mehr für Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen

Wer an einer unbewilligten Demonstration teilnimmt, soll künftig dafür nicht mehr gebüsst werden können. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Allgemeine Polizeiverordnung dahingehend zu ändern. Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration stellt in der Stadt Zürich eine Übertretung dar und kann mit einer Busse geahndet werden. Diese wird nach dem Verschulden bemessen, in der Regel spricht das Stadtrichteramt eine Busse von 200 Franken aus. Dazu kommen Verfahrensgebühren in ähnlicher Höhe.

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BFB: Besonders hohe Brandgefahr in der bevorstehenden Adventszeit

Kerzen sorgen einerseits für Besinnlichkeit und schaffen eine angenehme Stimmung. Andererseits kann eine sanft flackernde Flamme innert Sekunden einen Brand auslösen, der die ganze Wohnung in Schutt und Asche legt.

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